Lehrgang Standaufsicht nach § 27 WaffG
Für Sportschützen, Sammler usw.
Beschreibung
Durch den Lehrgang zur „verantwortlichen Aufsichtsperson auf Schießstätten gemäß § 27 Waffengesetz sowie §§ 10, 11 Allgemeine Waffenverordnung“ erwerben Sie die notwendige Fachkenntnis, um auf Schießständen als verantwortliche Standaufsicht tätig zu werden. Im Rahmen des Kurses werden alle relevanten Inhalte nach den gesetzlichen Richtlinien vermittelt. In der abschließenden schriftlichen Prüfung weisen Sie Ihre Sachkunde nach. ✅ Ihre Vorteile: Zur Aufsicht berechtigte Personen dürfen auch alleine den Schießstand nutzen – ohne eingetragene Aufsicht ist das Schießen grundsätzlich nicht erlaubt. Nach Bestehen erhalten Sie eine Urkunde sowie einen Standaufsichten-Ausweis. Mit diesen Unterlagen können Sie sich bei Ihrem Schießsportverband registrieren lassen und anschließend offiziell als verantwortliche Aufsichtsperson in Ihrem Verein eingesetzt werden. 📅 Ablauf & Dauer Das Seminar umfasst ca. 3 Zeitstunden inklusive Prüfung. 📝 Teilnahmevoraussetzungen Mindestalter: 18 Jahre Nachweis der Sachkunde (WBK, Jagdschein oder bestandene Waffensachkundeprüfung) Mindestteilnehmerzahl: 5 Personen Sollte diese nicht erreicht werden, behält sich der Ausrichter eine Absage des Seminars vor.
Umbuchung & Kündigung
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