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Lehrgang Standaufsicht nach § 27 WaffG (1)

So., 21. Dez.

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Schützenverein Geislitz 1962 e.V.

Werde verantwortliche Aufsichtsperson auf dem Schießstand – mit unserem kompakten Standaufsichtslehrgang nach § 27 WaffG.

Lehrgang Standaufsicht nach § 27 WaffG (1)
Lehrgang Standaufsicht nach § 27 WaffG (1)

Zeit & Ort

21. Dez. 2025, 17:00 – 20:00

Schützenverein Geislitz 1962 e.V., Schützenstraße, 63589 Linsengericht-Geislitz, Deutschland

Über die Veranstaltung

Durch den Lehrgang zur „verantwortlichen Aufsichtsperson auf Schießstätten gemäß § 27 Waffengesetz sowie §§ 10, 11 Allgemeine Waffenverordnung“ erwerben Sie die notwendige Fachkenntnis, um auf Schießständen als verantwortliche Standaufsicht tätig zu werden.


Im Rahmen des Kurses werden alle relevanten Inhalte nach den gesetzlichen Richtlinien vermittelt. In der abschließenden schriftlichen Prüfung weisen Sie Ihre Sachkunde nach.


✅ Ihre Vorteile:


  • Zur Aufsicht berechtigte Personen dürfen auch alleine den Schießstand nutzen – ohne eingetragene Aufsicht ist das Schießen grundsätzlich nicht erlaubt.

  • Nach Bestehen erhalten Sie eine Urkunde sowie einen Standaufsichten-Ausweis.

  • Mit diesen Unterlagen können Sie sich bei Ihrem Schießsportverband registrieren lassen und anschließend offiziell als verantwortliche Aufsichtsperson in Ihrem Verein eingesetzt werden.


Tickets

  • Schießstandaufsicht

    Verkauf endet:

    14. Dez., 21:05

    50,00 €

    MwSt. inbegriffen

Gesamt

0,00 €

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